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BaFin stärkt Compliance Funktion

Konsultation 17/2009, MaComp

Die BaFin beabsichtigt zum Ende Q2/2010 ein Rundschreiben „Mindestanforderungen an Compliance –und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§31 ff. WpHG(MaComp)“ zu veröffentlichen. MaComp fassen bisherige BaFin Rundschreiben und Auslegungen zusammen.

Offensichtlich hat die BaFin die Erkenntnis gewonnen, dass dem Stellenwert der Compliance-Funktion zumindest in manchen Unternehmen die angemessene Bedeutung fehlt. Daher hält es die BaFin für geboten die Funktion des Compliance Beauftragten zu stärken. Es wird bspw. klargestellt, dass sich die Bedeutung des Compliance Beauftragten in seiner Stellung in der Unternehmensorganisation widerspiegeln soll. Der Compliance Beauftragte soll grundsätzlich organisatorisch und disziplinarisch unmittelbar der Geschäftsleitung unterstellt werden, um zeitnahen Zugang zu Informationen im Unternehmen sicherzustellen.

Eine angemessene Lösung kann im Einzelfall auch die Auslagerung der Compliance-Funktion auf Dritte sein.

Sprechen Sie uns an.

Weitere Informationen zu den „MaComp“ werden auf der Website der BaFin (www.bafin.de) unter der Rubrik „Konsultationen“ veröffentlicht.

Konsultation 04/2010“ (Link zur BaFin)

Strengere Regeln für Hedge-Funds

Verbot von Wertpapier-Leerverkäufen?

Auch Grossbritannien widersetzt sich Beschluss der EU-Finanzminister nicht

Die EU-Finanzminister wollen strenge Regeln für Hedge-Funds. Der grundsätzlichen Einigung auf eine entsprechende EU-Richtlinie widersetzte sich beim Treffen in Brüssel auch Grossbritannien nicht mehr. Nun liegt der Ball beim EU-Parlament.

(Mit dem Entscheid der Finanzminister kann die EU-Kommission mit dem EU-Parlament offiziell über die Details der Richtlinie (Gesetz) verhandeln. «2000 Milliarden Euro ungeregeltes Fondsvermögen wird künftig erfasst», sagte Österreichs Finanzminister Josef Pröll. Die Meldepflicht und Transparenz führe auch einem besseren Schutz der Anleger.

London besonders betroffen

London hatte sich lange gegen die Richtlinie gewehrt, aus Furcht, mit zu strengen Regulierungen werde die Wettbewerbsfähigkeit Europas aufs Spiel gesetzt. 70 bis 80 Prozent der in Europa vertretenen Hedgefonds haben ihren Sitz in London.

Die neue Regelung betrifft unter anderem ausländische Hedge-Funds, die eine Filiale beispielsweise in London haben oder Schweizer Manager, die ihre Fonds in der EU vertreiben wollen. Diese so genannte Drittstaatenregelung ist laut Pröll nicht weiter diskutiert worden. Änderungen dazu könnten in die Diskussion mit dem Parlament einfliessen.

Parlament am Zug

Parlament und Mitgliedstaaten sind sich noch nicht einig. Die Mitgliedstaaten treten für ein abgestuftes System ein, mit nationalen Zulassungen. Wenn Fonds und Manager, die in Drittstaaten ansässig sind, in der EU tätig werden wollen, braucht es bilaterale Abkommen zwischen ihrem Sitzland und dem betreffenden EU-Staat. Eine generelle Bewilligung für die gesamte EU ist nicht vorgesehen.

Für eine andere Version stimmte am Montag der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments. Die Abgeordneten wollen eine einheitliche Zulassung schaffen, mit der die Hedge-Funds-Manager in allen EU-Staaten aktiv werden können. Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble zeigte sich zuversichtlich, dass es «schnell» zu einer Einigung mit dem EU-Parlament komme.

Ist ein Verbot von Wertpapier-Leerverkäufen bzw. ungedeckten Credit Default Swaps sinnvoll?“ (PDF)

Autor: Andre Horovitz, ehemaliger Vorstand & CRO Erste Bank und Credit Suisse

 

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