
Compliance Funktionen
Finanzierungsleasing betreibende Leasinggesellschaften, die erfolgreich die ersten beiden Hürden genommen haben, sind dazu verpflichtet, dauerhaft einen KWG konformen Tagesbetrieb einzuhalten.
Dieser Sachverhalt wird hier als „Compliance-Funktionen“ zusammengefasst. Obwohl, auf den ersten Blick betrachtet, die Aufrechterhaltung eines KWG konformen Tagesbetriebs als geringfügiges Detail betrachtet werden könnte; verlangt es bei genauerer Betrachtung vom Unternehmen signifikante Anstrengungen und entsprechenden Resourceneinsatz, um diese letzte Hürde erfolgreich zu nehmen.
An dieser Stelle auszugsweise einige Anforderungen, die vom Unternehmen dauerhaft zu gewährleisten sind:
- Das Unternehmen muss regelmäßig hinsichtlich aufsichtsrechtlicher Neuerungen und Änderungen von Relevanz prüfen.
- Geschäfts – und Risikostrategie sind zu aktualisieren und zu kommunizieren.
- Interne Revision hat gemäß Prüfungsplan Handlungen nachzuweisen und zu testieren.
- Ein Geldwäschebeauftragter ist zu benennen und Gefährdungspotenzialanalyse zu erstellen.
- Ein Risikomanager ist zu benennen und quartalsweise ein Risikobericht anzufertigen.
- Ein Compliance Beauftragter ist zu benennen
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Nach unseren Erfahrungen, ist es bei vielen Unternehmen erforderlich einige ihrer Mitarbeiter mit ungeliebten Zweitaufgaben zu betrauen, die sie vom Kerngeschäft abhalten. Andere Unternehmen entscheiden sich, diese neuen Rollen von zusätzlichen internen Mitarbeitern wahrnehmen zu lassen.
Wir übernehmen diese Aufgaben für Sie.
Kontaktieren Sie uns um diese Hürde zu nehmen
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